Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der regfish GmbH

30 Abschnitteca. 26 Min. Lesezeit
Inhalt

Version 19, Juni 2026

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der regfish GmbH, Bleichstraße 8a, 35390 Gießen, Deutschland (nachfolgend auch „regfish", „wir" oder „uns"), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde") über die von regfish angebotenen Leistungen, insbesondere die Registrierung, den Transfer und die Verlängerung von Domains, DNS-Dienste, TLS-/SSL- und sonstige Zertifikate, E-Mail-Dienste, Webhosting, Web-Weiterleitung, die öffentliche Programmierschnittstelle (API) sowie damit zusammenhängende Leistungen. (2) Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung der unter regfish.de angebotenen Leistungen der regfish DNS- und Hosting-Plattform (vgl. Absatz 1). Für andere Leistungen der regfish GmbH, insbesondere Domain-Vermittlungsgeschäfte (Domainhandel) unter parkett.io, gelten deren jeweils eigene, gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen; diese sind nicht Bestandteil des über die Plattform regfish.de geschlossenen Vertrags. Umgekehrt gelten diese regfish-AGB nicht für jene Leistungen. (3) Vertragspartner des Kunden ist die regfish GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 6589, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE253460760, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Müller und Andreas Mallek. Die vollständigen Anbieterangaben einschließlich aller Kontaktwege ergeben sich aus dem Impressum, abrufbar unter regfish.de/legal/imprint. (4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit nachfolgend von „Kundinnen und Kunden" oder „Kunde" die Rede ist, sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint. (5) Soweit einzelne Klauseln dieser AGB ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern gelten, ist dies jeweils kenntlich gemacht. Im Übrigen gelten die Regelungen für beide Gruppen gleichermaßen, soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht nichts anderes vorschreibt. (6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

§ 2 Vertragsgrundlagen, Rangfolge der Vertragsdokumente, Abwehr fremder AGB

(1) regfish erbringt alle Leistungen auf Grundlage der nachfolgend genannten Vertragsdokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung: – diese AGB (abrufbar unter regfish.de/legal/terms), – die Zusatzbedingungen und Leistungsbeschreibungen für die jeweils gebuchte Leistung (abrufbar unter regfish.de/legal/additional-terms), – das Service-Level-Agreement, soweit gesondert vereinbart oder gebucht (abrufbar unter regfish.de/legal/sla), – der Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit für die jeweilige Leistung einschlägig (abrufbar unter regfish.de/legal/dpa), – die Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy, abrufbar unter regfish.de/legal/acceptable-use), – die Widerrufsbelehrung für Verbraucher (abrufbar unter regfish.de/legal/withdrawal), – die jeweils gültige Datenschutzerklärung (abrufbar unter regfish.de/legal/privacy), – sowie die Bedingungen und Richtlinien der jeweils zuständigen Vergabestellen (Registries) und Zertifizierungsstellen (Certification Authorities), soweit diese nach den nachfolgenden Bestimmungen Vertragsbestandteil werden. (2) Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorgenannten Dokumenten gilt nachstehende Rangfolge, wobei das jeweils höherrangige Dokument vorgeht: erstens die individuelle Vertragsabrede, zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag (vorrangig für Fragen der Datenverarbeitung im Auftrag), drittens die Zusatzbedingungen und Leistungsbeschreibungen, viertens das Service-Level-Agreement, fünftens diese AGB, sechstens die Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy). (3) Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Solche Abreden sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden; ihre Wirksamkeit hängt hiervon nicht ab. (4) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn regfish ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn regfish in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 3 Vertragsschluss, Bestellprozess

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website unter regfish.de und in der Verwaltungsoberfläche („Kundenkonto") stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. (2) Durch das Absenden der Bestellung im elektronischen Bestellprozess gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab. Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die im Bestellprozess vorgesehenen technischen Mittel prüfen und korrigieren. (3) regfish bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich in Textform (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht zugleich die Annahme erklärt wird. (4) Der Vertrag kommt zustande, sobald regfish das Angebot des Kunden ausdrücklich in Textform annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt, insbesondere durch Weiterleitung des Registrierungsauftrags an die zuständige Vergabestelle, durch Bereitstellung des Dienstes oder durch Beauftragung der Zertifizierungsstelle. Bei Leistungen, deren Ausführung von der Bestätigung Dritter (insbesondere Vergabe- oder Zertifizierungsstellen) abhängt, steht der Vertrag insoweit unter dem Vorbehalt der konkreten Leistungserbringbarkeit nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. (5) Der Vertragstext wird von regfish gespeichert und dem Kunden im Kundenkonto sowie per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die jeweils geltenden AGB sind unter regfish.de/legal/terms dauerhaft abrufbar, speicher- und druckbar.

§ 4 Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt regfish alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die für Registrierungen erforderlichen Stamm- und Kontaktdaten sowie die Pflege der zugeordneten Kontakt-Handles, einschließlich des administrativen Ansprechpartners (Admin-C) und des technischen Ansprechpartners (Tech-C). (2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingegebenen Daten richtig und vollständig sind, und hält seine Stamm- und Kontaktdaten sowie alle angelegten Kontakt-Handles während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell. Adress- und Stammdaten können kostenfrei über das Kundenkonto aktualisiert werden. (3) Der Kunde stellt seine Erreichbarkeit unter den angegebenen Kontaktdaten, insbesondere unter der hinterlegten E-Mail-Adresse, sicher. Bloße Informations- und Hinweismitteilungen ohne unmittelbare rechtsgeschäftliche Wirkung (etwa Verlängerungs-, Ablauf- oder Statushinweise), die regfish an die zuletzt vom Kunden angegebene Adresse richtet, gelten als zugegangen; für rechtlich erhebliche, empfangsbedürftige Willenserklärungen (insbesondere Kündigung, Mahnung und sonstige fristauslösende Erklärungen) bleibt es beim Erfordernis des tatsächlichen Zugangs. Der Kunde trägt die Folgen einer durch unrichtige, unvollständige oder veraltete Kontaktdaten verursachten Nichterreichbarkeit, insbesondere wenn dadurch fristgebundene Mitteilungen ihn nicht erreichen. (4) Der Kunde hält Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel und sonstige Authentifizierungsmittel geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und teilt regfish einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mit. (5) Der Kunde hat eine eigene, vom Datenbestand bei regfish unabhängige Sicherung seiner Daten in einer dem jeweiligen Risiko angemessenen Weise zu gewährleisten, insbesondere vor der Vornahme von Änderungen an den von ihm genutzten Diensten. Die Verantwortung für eine regelmäßige, dem Risiko angemessene Datensicherung liegt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich ein Datensicherungsdienst als Vertragsleistung gebucht ist. (6) Soweit der Kunde Inhalte oder Daten speichert, bereitstellt oder über die Dienste von regfish verarbeitet, trägt er dafür Sorge, dass diese nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die zulässige und unzulässige Nutzung der Dienste richtet sich im Übrigen nach der Nutzungsrichtlinie (regfish.de/legal/acceptable-use). (7) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Obliegenheitspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Mehraufwand, der regfish durch eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten entsteht, kann regfish nach den jeweils gültigen Preisen gesondert berechnen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Domainregistrierung; Vermittlung; Pflichten des Domaininhabers

(1) regfish vermittelt die Registrierung, den Transfer und die Verlängerung von Domains bei den zuständigen Vergabestellen (Registries, z. B. DENIC eG für .de, EURid für .eu, nic.at für .at, Nominet für .uk). Die Zuteilung und Verwaltung der Domain obliegt allein der jeweils zuständigen Vergabestelle nach deren Bedingungen; regfish hat hierauf keinen Einfluss. (2) Der Vertrag über die Vermittlung des Registrierungsantrags steht unter dem Vorbehalt der konkreten Registrierbarkeit der Domain im Zeitpunkt der Übermittlung durch regfish. Verfügbarkeitsanzeigen sind bis zur Bestätigung durch die Vergabestelle unverbindlich. Ist die Registrierung im maßgeblichen Zeitpunkt nicht möglich, entfällt die Leistungspflicht von regfish; bereits gezahlte Entgelte für die nicht zustande gekommene Registrierung werden erstattet. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht nicht. (3) Da die Registrierung allein den zuständigen Vergabestellen obliegt, kann regfish keinen bestimmten Zeitrahmen für die Registrierung garantieren. Über die automatisierten Schnittstellen eingehende Aufträge werden unverzüglich bearbeitet und an die zuständige Vergabestelle weitergeleitet. (4) Mit der Domainregistrierung werden die jeweils geltenden Domainrichtlinien und Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle (z. B. die DENIC-Domainbedingungen und -Domainrichtlinien) Bestandteil des Vertrags. regfish stellt diese Bedingungen vor Vertragsschluss zur Verfügung oder weist auf ihre Fundstelle hin. (5) Der Kunde sichert zu, dass die beantragte Domain und ihre Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens-, Firmen- und sonstige Kennzeichenrechte) und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Für die Wahl und die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens ist der Kunde selbst verantwortlich; mögliche Konflikte mit geschützten Namen hat er vorab auszuräumen. (6) Der Domaininhaber beachtet die jeweils geltende Streitbeilegungsrichtlinie (Dispute Policy) der zuständigen Vergabestelle (bei .de-Domains das DENIC-Dispute-Verfahren, abrufbar unter denic.de; bei generischen Domains regelmäßig die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy [UDRP], sofern die Vergabestelle nichts anderes bestimmt). (7) Der Kunde ist mit den Maßnahmen einverstanden, die regfish ergreifen muss, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden, vollstreckbaren Entscheidungen zuständiger Gerichte oder verbindlichen Vorgaben der zuständigen Vergabestellen nachzukommen. (8) Der Kunde stellt regfish sowie die am Registrierungsprozess und der laufenden Domainpflege beteiligten Personen von berechtigten Ersatzansprüchen Dritter und allen damit zusammenhängenden angemessenen Aufwendungen frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden unzulässigen Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden oder mit seiner Billigung beruhen. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Inanspruchnahme auf einem Verschulden von regfish beruht; ein Mitverschulden von regfish ist nach § 254 BGB zu berücksichtigen. § 14 dieser AGB bleibt unberührt.

§ 6 DNS-Dienste, E-Mail-Dienste, Webhosting, Web-Weiterleitung, API

(1) Für DNS-Dienste (einschließlich DNS-Hosting, DNSSEC, DynDNS, Hidden Primary und DNS-Automatisierung), E-Mail-Dienste, Webhosting, Web-Weiterleitung und die öffentliche API gelten ergänzend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Zusatzbedingungen (regfish.de/legal/additional-terms) sowie, soweit gebucht oder vereinbart, das Service-Level-Agreement (regfish.de/legal/sla). (2) Der Kunde nutzt die Dienste und Einrichtungen von regfish sachgerecht und sorgt dafür, dass die Netzinfrastruktur und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich genutzt werden. Die Einzelheiten der zulässigen Nutzung, insbesondere zu Massenversand von E-Mails, ressourcenintensiven Diensten und untersagten Nutzungsarten, regelt die Nutzungsrichtlinie (regfish.de/legal/acceptable-use). (3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Inhalt seiner gespeicherten und bereitgestellten Daten nicht rechtswidrig ist, insbesondere nicht gegen Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Datenschutzrecht verstößt und keine Urheber-, Marken-, sonstigen Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt eigenständig sicher, dass seine Datenverarbeitungen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Verarbeitet regfish bei der Erbringung von Diensten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (regfish.de/legal/dpa).

§ 7 Zertifikate (TLS/SSL, S/MIME, Code-Signing)

(1) regfish vermittelt die Ausstellung digitaler Zertifikate (insbesondere DV-, OV- und EV-Zertifikate, Wildcard- sowie SAN-/Multi-Domain-Zertifikate, S/MIME- und Code-Signing-Zertifikate) durch Zertifizierungsstellen (Certification Authorities, z. B. DigiCert, Sectigo, GeoTrust, Thawte, RapidSSL). Die Ausstellung, der Widerruf und die Verwaltung der Zertifikate richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle sowie nach den verbindlichen Vorgaben des CA/Browser-Forums (Baseline Requirements) in ihrer jeweils gültigen Fassung. (2) Der Kunde stellt die für die Validierung und Ausstellung erforderlichen Angaben und Nachweise rechtzeitig und vollständig bereit und wirkt an den Validierungsverfahren der Zertifizierungsstelle mit. Ein bestimmter Zeitrahmen für die Ausstellung kann nicht zugesichert werden, soweit er von der Validierung durch die Zertifizierungsstelle abhängt. (3) Die Zertifizierungsstelle kann ein Zertifikat aufgrund eigener Bedingungen oder verbindlicher Vorgaben des CA/Browser-Forums widerrufen oder neu ausstellen, insbesondere bei Sicherheitsvorfällen oder geänderten Branchenanforderungen. Hierauf hat regfish keinen Einfluss; eine sich hieraus ergebende Notwendigkeit zur Neuausstellung berührt die Leistungspflicht von regfish nicht über das Maß der Vermittlung hinaus.

§ 8 Weitergabe der Dienste an Dritte (Reselling)

(1) Der Kunde ist berechtigt, die von regfish bezogenen Leistungen entgeltlich an Dritte weiterzugeben. Der Kunde bleibt in diesem Fall direkter Vertragspartner von regfish mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag und steht regfish gegenüber für das Verhalten der ihm zuzurechnenden Personen, insbesondere seiner Endkunden, bei der Nutzung der Dienste wie für eigenes Verhalten ein. Einzelheiten zur Weitergabe an Dritte regelt Abschnitt H der Zusatzbedingungen (regfish.de/legal/additional-terms). (2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und seinen Endkunden begründet keine vertraglichen Beziehungen zwischen regfish und den Endkunden des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass er seinen Endkunden Bedingungen auferlegt, die mit den vorliegenden AGB und der Nutzungsrichtlinie vereinbar sind, und stellt regfish von berechtigten Ansprüchen seiner Endkunden frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Inanspruchnahme auf einem Verschulden von regfish beruht; ein Mitverschulden von regfish ist nach § 254 BGB zu berücksichtigen. § 14 bleibt unberührt. (3) Soweit bei der Weitergabe personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die datenschutzrechtlichen Pflichten zu beachten; ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (regfish.de/legal/dpa).

§ 9 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Preise nach Maßgabe der Preisliste und der Leistungsbeschreibung. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) mittels SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart ist. Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters für die jeweilige Zahlungsart. (3) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Kundenkonto (Bereich „Meine Rechnungen") und per E-Mail, sofern sich aus den Leistungsbeschreibungen oder gesonderten Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Wünscht der Kunde den Versand auf dem Postweg, kann hierfür ein zusätzliches, kostendeckendes Entgelt je Rechnung erhoben werden. (4) Der Kunde hält die für die hinterlegten Zahlarten erforderlichen Daten (z. B. Bankverbindung, Kreditkartendaten) während der gesamten Vertragsdauer aktuell und stellt die Deckung sicher. (5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist regfish berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern besteht zudem der Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro; diese Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, angerechnet. (6) Für eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift hat der Kunde die hierdurch tatsächlich angefallenen Bankentgelte zu erstatten. Eine darüber hinausgehende Bearbeitungspauschale wird nur in Höhe des regfish typischerweise entstehenden Aufwands erhoben; die Pauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Dies gilt nicht, soweit die Rücklastschrift auf einem von regfish zu vertretenden Umstand beruht. (7) Für berechtigte Mahnungen kann regfish ab der zweiten Mahnung eine angemessene Mahnpauschale erheben; die Pauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. (8) regfish ist berechtigt, während des Zahlungsverzugs ihre Dienste nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung einzuschränken oder einzustellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer in der Zahlungserinnerung oder Mahnung gesetzten Frist ist regfish berechtigt, Domainnamen sowie Zugänge zu den Diensten ganz oder teilweise zu sperren (z. B. durch Deaktivierung der Ressourceneinträge oder DNS-Zonen). Die Freigabe einer registrierten Domain kommt erst als letztes Mittel und nur unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 4 in Betracht: Sie setzt voraus, dass der Kunde 14 Tage nach der zweiten Zahlungsaufforderung weiterhin in Verzug ist und dass regfish ihn zuvor in einer qualifizierten letzten Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ausdrücklich auf den drohenden endgültigen Verlust der Domain hingewiesen hat; vorrangig wendet regfish das mildere Mittel der Sperrung an. Liegen diese Voraussetzungen vor und ist die Nachfrist fruchtlos verstrichen, ist regfish berechtigt, registrierte Domains nicht weiter registriert zu halten und freizugeben oder in den Transit-Bereich der jeweiligen Vergabestelle zu übergeben (z. B. bei .de- und .at-Domains) sowie gebuchte Dienste zu deaktivieren oder in ihrer Leistung zu drosseln. Der Entgeltanspruch bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Preisanpassung

(1) regfish ist berechtigt, die für Dauerschuldverhältnisse vereinbarten Entgelte anzupassen, soweit sich die regfish entstehenden Kosten ändern, insbesondere durch Änderungen der von Vergabestellen und Zertifizierungsstellen erhobenen Entgelte, der Kosten für Energie, Infrastruktur und Personal oder durch Änderungen gesetzlicher Abgaben und Steuern. Kostensenkungen sind dabei zu berücksichtigen; eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, soweit eine Kostensenkung in einem Bereich durch eine Kostensteigerung in einem anderen Bereich ausgeglichen wird. Die Anpassung darf nicht zur Erzielung eines zusätzlichen Gewinns über die Weitergabe der tatsächlichen Kostenänderung hinaus erfolgen. (2) Eine Preisanpassung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung die zum Zeitpunkt der letzten Preisfestsetzung geltenden Entgelte, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu; er kann den betroffenen Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen. Auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist weist regfish in der Mitteilung gesondert hin. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als angenommen. (3) Die Anpassung der vereinbarten Hauptleistung selbst ist von diesem Paragraphen nicht erfasst; insoweit gilt § 17 (Änderung dieser AGB) nicht für Preise.

§ 11 Bonitätsprüfung (gilt nur gegenüber Unternehmern und nur bei ausfallrisikobehafteten Zahlungsarten)

(1) Soweit eine Zahlungsart mit Ausfallrisiko vereinbart wird, insbesondere bei Zahlung gegen Rechnung oder bei Vorleistung durch regfish, ist regfish berechtigt, im erforderlichen Umfang Informationen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft des Kunden einzuholen und zu verarbeiten. (2) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Anbahnung und Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie das berechtigte Interesse von regfish an der Absicherung gegen Zahlungsausfälle (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung des Kunden findet ohne menschliche Eingriffsmöglichkeit nicht statt. (3) Einzelheiten zu den eingesetzten Auskunfteien, den Zwecken, den Empfängern und den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (regfish.de/legal/privacy).

§ 12 Sperrung und Missbrauch

(1) regfish ist berechtigt, die Verfügbarkeit von Daten, Diensten oder Zugängen des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung oder auf einen Verstoß gegen diese AGB oder die Nutzungsrichtlinie besteht, oder um einer vollziehbaren behördlichen Anordnung oder vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nachzukommen. Eine endgültige Sperrung kommt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen in Betracht. (2) regfish wird den Kunden über eine Sperrung unverzüglich informieren und die Sperrung auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer beschränken, soweit nicht eine sofortige oder umfassendere Maßnahme zur Gefahrenabwehr, zur Abwehr von Schäden oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Bei Gefahr im Verzug kann die Information nachträglich erfolgen. (3) Die Einzelheiten der untersagten Nutzung sowie der Meldewege für Missbrauch (Abuse) regelt die Nutzungsrichtlinie (regfish.de/legal/acceptable-use). Missbrauchsmeldungen können an abuse@regfish.de gerichtet werden. (4) Der Entgeltanspruch von regfish bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.

§ 13 Verfügbarkeit, Service-Level-Agreement

(1) Soweit ein Service-Level-Agreement gesondert vereinbart oder gebucht ist, richten sich die geschuldete Verfügbarkeit, die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie etwaige Service-Gutschriften nach dem Service-Level-Agreement (regfish.de/legal/sla). (2) Harte Verfügbarkeits-, Reaktionszeit- und Gutschriftenzusagen nach dem Service-Level-Agreement gelten nur gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Soweit kein Service-Level-Agreement vereinbart ist, werden die Dienste mit der nach dem Stand der Technik üblichen Sorgfalt erbracht; bestimmte Dienste werden ausdrücklich nur nach dem Grundsatz des bestmöglichen Bemühens (Best Effort) bereitgestellt, soweit dies in der Leistungsbeschreibung gekennzeichnet ist.

§ 14 Haftung

(1) regfish haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von regfish, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. (2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von regfish auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung von regfish für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. (4) Für den Verlust von Daten haftet regfish nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen und dem jeweiligen Risiko angemessenen Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Den Kunden trifft insoweit eine entsprechende Sicherungsobliegenheit (§ 4 Abs. 5). (5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von regfish. (6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (7) Dieser Absatz erfasst nur Leistungsstörungen, die regfish auch unter Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt nicht zu vertreten hat und die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs beruhen, insbesondere Ausfälle oder Maßnahmen von Vergabestellen, Zertifizierungsstellen oder Zahlungsdienstleistern, Störungen in Drittnetzen oder Maßnahmen aufgrund höherer Gewalt nach § 15. Ein eigenes Verschulden von regfish, einschließlich eines Auswahl- oder Überwachungsverschuldens hinsichtlich der vorgenannten Dritten sowie des Verschuldens ihrer Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB), bleibt unberührt. Die Absätze 1 bis 6 gehen diesem Absatz vor.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Verzögerungen und Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die regfish die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die regfish nicht zu vertreten hat, hat regfish auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Pandemien sowie Ausfälle oder Störungen bei Vergabestellen, Zertifizierungsstellen, Rechenzentren oder Zahlungsdienstleistern. (2) regfish ist in diesen Fällen berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. regfish benachrichtigt den Kunden unverzüglich über die Hinderungsgründe. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 16 Mängelansprüche; Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte; eine Untersuchungs- oder Rügepflicht trifft Verbraucher nicht. (2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung der Leistung, und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt. Den Parteien ist bekannt, dass Software- und Internetanwendungen nach dem Stand der Technik nicht unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt. (3) regfish leistet zunächst, auch mehrfach, Nacherfüllung. Schlägt diese endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe von § 14 Schadensersatz verlangen. (4) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit von regfish, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie die Fälle der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 444, 445b, 478, 479, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB und sonstige gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen; insoweit sowie für sämtliche Schadensersatzansprüche, für die regfish nach § 14 haftet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 17 Änderung dieser AGB

(1) regfish kann diese AGB sowie die Nutzungsrichtlinie, die Zusatzbedingungen und die Leistungsbeschreibungen ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen Änderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, aufgrund von Vorgaben der Vergabestellen oder Zertifizierungsstellen oder zur Einführung neuer oder Anpassung bestehender Leistungen, und der Kunde hierdurch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt wird. (2) Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (insbesondere die Preise) sowie die wesentlichen Hauptleistungspflichten werden von einer Änderung nach Absatz 1 nicht erfasst. Insoweit gilt für Preise § 10 (Preisanpassung); im Übrigen bedarf eine Änderung der Hauptleistungspflichten der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine Zustimmungsfiktion nach Absatz 3 findet auf Preise und Hauptleistungspflichten keine Anwendung. (3) Änderungen nach Absatz 1 werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. In der Mitteilung weist regfish den Kunden gesondert auf die beabsichtigten Änderungen, auf sein Recht zum Widerspruch, auf die hierfür geltende Frist sowie darauf hin, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich zu kündigen. (4) Die jeweils geltende Fassung der genannten Dokumente ist unter regfish.de dauerhaft abrufbar, speicher- und druckbar.

§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann gegenüber Forderungen von regfish nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Forderung von regfish stehen, gegen die aufgerechnet wird. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde Unternehmer, gilt dies auch im Übrigen; bei Verbrauchern bleiben weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte unberührt.

§ 19 Abtretung

(1) regfish ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, sofern dem Kunden hierdurch kein Nachteil entsteht. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags mit dem Dritten nicht zumutbar ist. (2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von regfish in Textform auf einen Dritten übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt. Das Recht zur Weitergabe der Dienste nach § 8 (Reselling) bleibt unberührt.

§ 20 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind insbesondere öffentlich bekannte oder rechtmäßig anderweitig erlangte Informationen; gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung (regfish.de/legal/privacy) und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (regfish.de/legal/dpa).

§ 21 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Der Kunde beachtet die anwendbaren außenwirtschafts-, export- und sanktionsrechtlichen Vorschriften und sichert zu, dass er nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und die Leistungen nicht für untersagte Zwecke nutzt oder an gelistete Personen weitergibt. regfish ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen zu verweigern oder auszusetzen, soweit sie aus diesen Gründen untersagt ist oder hierdurch ein erhebliches rechtliches Risiko entstünde; dies betrifft insbesondere kryptografiebezogene Leistungen wie Code-Signing-Zertifikate.

§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Widerrufsfrist, das Muster-Widerrufsformular sowie die Hinweise zu den Voraussetzungen des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts und zu einer etwaigen Wertersatzpflicht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und unter regfish.de/legal/withdrawal abrufbar ist. (2) Bei Verträgen über Dienstleistungen sowie über nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferte digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung beziehungsweise mit Beginn der Ausführung verliert (§ 356 Abs. 4 und Abs. 5 BGB). regfish holt diese Zustimmung und Bestätigung im Bestellprozess gesondert ein. Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferten digitalen Inhalten (insbesondere ausgestellten TLS-/SSL-, S/MIME- und Code-Signing-Zertifikaten) erlischt das Widerrufsrecht zusätzlich nur, wenn regfish dem Kunden die Bestätigung des Vertrags nach § 312f Abs. 3 BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (regfish.de/legal/withdrawal). Dies betrifft insbesondere die sofortige Registrierung und Konnektierung von Domains sowie die Bereitstellung von Zertifikaten. (3) Verbraucher können ihren Widerruf auch über die im Online-Auftritt von regfish bereitgestellte Widerrufsfunktion (Schaltfläche „Vertrag widerrufen") erklären, die während der Widerrufsfrist gut sichtbar und leicht zugänglich bereitgehalten wird (§ 356a BGB). Den Eingang einer über diese Funktion abgegebenen Widerrufserklärung bestätigt regfish unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger. (4) Unternehmern wird ein Widerrufsrecht nicht eingeräumt; ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu.

§ 23 Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsbutton

(1) Die ordentlichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die technischen Bezugsperioden von Domains und Zertifikaten (Registrierungs- beziehungsweise Gültigkeitsperioden) werden von den Vergabe- und Zertifizierungsstellen vorgegeben und sind von der Laufzeit des zugrunde liegenden Dauerschuldverhältnisses zu unterscheiden. (2) Die in Absatz 1 genannten technischen Bezugsperioden (Registrierungsperioden) einer Domain werden von der zuständigen Vergabestelle vorgegeben und sind von der schuldrechtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Dauerschuldverhältnisses zu unterscheiden. Wird das Dauerschuldverhältnis fortgesetzt, veranlasst regfish zum Ablauf der jeweiligen technischen Bezugsperiode automatisch deren Erneuerung bei der Vergabestelle, sofern der Kunde nicht fristgerecht kündigt und die Abrechnung (Lastschrift oder Kreditkarte) möglich ist. Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich die Laufzeit und Verlängerung des Dauerschuldverhältnisses ausschließlich nach Absatz 3; die automatische Erneuerung der technischen Bezugsperiode nach Satz 2 begründet gegenüber Verbrauchern keine erneute Bindung für eine bestimmte Zeit, sondern setzt lediglich das nach Absatz 3 auf unbestimmte Zeit fortgeführte Dauerschuldverhältnis technisch um. Im Falle eines Widerspruchs geht Absatz 3 diesem Absatz vor. Beabsichtigt regfish, eine nicht in Textform gekündigte Domain (etwa wegen fehlender oder fehlerhafter Zahlungsdaten) zum Ablaufdatum zu löschen, wird der Kunde rechtzeitig und wiederholt per E-Mail gewarnt und erhält Gelegenheit, die Domain zu verlängern. (3) Gegenüber Verbrauchern gilt: Verträge über Dauerleistungen verlängern sich nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, jeweils auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat in Textform gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Domains können sich abweichende technische Bearbeitungszeiten der Vergabestellen ergeben, über die regfish informiert; sie lassen das Kündigungsrecht des Verbrauchers unberührt. (4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für regfish insbesondere vor, wenn der Kunde 14 Tage nach der zweiten Zahlungsaufforderung mit einer Zahlung in Verzug ist, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder wenn der Kunde erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten, diese AGB oder die Nutzungsrichtlinie verstößt und einer berechtigten Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abhilft, soweit eine Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. (5) Kündigungen bedürfen der Textform. (6) Für Verbraucher, die einen kostenpflichtigen Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis online geschlossen haben, stellt regfish eine leicht zugängliche, gut sichtbare Kündigungsmöglichkeit über eine entsprechende Schaltfläche bereit (Kündigungsbutton nach § 312k BGB). Den Eingang der über diese Schaltfläche abgegebenen Kündigung bestätigt regfish unverzüglich mit Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger.

§ 24 Verbraucherstreitbeilegung

(1) regfish ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).

§ 25 Datenschutz

(1) regfish verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung (regfish.de/legal/privacy) sowie der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. (2) Soweit regfish bei der Erbringung von Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (regfish.de/legal/dpa), der insoweit Vorrang vor diesen AGB hat.

§ 26 Kommunikation

(1) regfish tritt mit dem Kunden über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten in Kontakt. Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können, soweit nichts anderes bestimmt ist, in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden. (2) Kontakt: regfish GmbH, Bleichstraße 8a, 35390 Gießen, Deutschland; Telefon 0641 / 49 888 530; E-Mail support@regfish.de. Informationen zum Betriebsstatus der Dienste werden unter status.regfish.de bereitgestellt. Weitere Kontaktwege ergeben sich aus dem Impressum unter regfish.de/legal/imprint.

§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung). (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Gießen. regfish ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt. (3) Ladungsfähige Anschrift: regfish GmbH, Bleichstraße 8a, 35390 Gießen, Deutschland.

§ 28 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie zur Ausfüllung einer Lücke treten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleiben unberührt. (3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die in § 2 genannten Vertragsdokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung. Stand: Juni 2026 Version 19 regfish GmbH, Bleichstraße 8a, 35390 Gießen